Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.flusslandschaft-elbe.de  
 

Das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe, aktuell vertreten durch das Vorsitzland Mecklenburg-Vorpommern, ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

  • Die Inhalte sind nicht im Kontrastmodus dargestellt.
  • Mögliche Überschriften nicht als solche in HTML ausgezeichnet.
  • Überschriftenreihenfolge inhaltlich nicht logisch.
  • Fehlende Beschriftungen für assistive Technologie.
  • Die Videos verfügen nicht über Untertitel und eine Übersetzung in die Deutsche Gebärdensprache.
  • Auf der Startseite befinden sich keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache bezüglich des Inhaltes und Bedienung der Website.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.12.2022 erstellt.

Die Einschätzung basiert auf einer vom Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe durchgeführten Einschätzung.


Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite?

Bitte nehmen Sie mit uns telefonisch oder schriftlich Kontakt auf. Geben Sie uns bitte einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
 

Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe
Wittenburger Chaussee 13
19246 Zarrentin am Schaalsee
Telefon: 0385 58863100
E-Mail: poststelle@bra-schelb.mvnet.de


Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.


Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
  • Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
     

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V


Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: 0385 5889346
Telefax: 0385 5889703
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de

Internet: www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/Soziales/Ueberwachungsstelle


Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

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